Tarifübersicht

Übersicht über Abgaben (Beiträge, Steuern, Gebühren) und privatrechtliche Entgelte der Marktgemeinde Rosegg

EINSCHALTUNGSGEBÜHREN-ROSEGGER NACHRICHTEN
Insertionspreise je Ausgabe:
1/1 Seite: EUR 291,00
1/2 Seite: EUR 163,80
1/4 Seite: EUR   91,00
1/8 Seite: EUR 45,00
1/16 Seite: EUR 23,00

Rabattierung: Bei vier Einschaltungen 10 % der Gesamtrechnungssumme.


GRABGEBÜHREN
für ein Einzelgrab (10 Jahre) EUR 72,67
für ein Familiengrab (10 Jahre) EUR 145,35
für eine Urnennische  (10 Jahre) EUR 180,00
Friedhofsbenützungsgebühr für jedes Grab und jede Nische jährlich EUR 10,00

GRUNDSTEUER
Hebesatz für die Grundsteuer 500 v.H.

HUNDEABGABE
Wachhund EUR 11,00
Hund der in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten wird EUR 11,00
alle übrigen Hunde EUR 12,00

KANALANSCHLUSSBEITRAG
Je Bewertungseinheit EUR 2.543,55 inkl. 10 % MWST

KANALGEBÜHREN
Kanalbereitstellungsgebühr/jährlich
EUR 131,73 inkl. 10 % MWST, je Bewertungseinheit

Kanalbenützungsgebühr
EUR 1,55 inkl. 10 % MWST, je m3
Mindestabwasseranfall 40 m3 pro Bewertungseinheit

KINDERGARTENELTERNBEITRAG/monatlich
Halbtags Einheimische EUR 75,00 inkl. 10 % MWST
Ganztags Einheimische EUR 90,00 inkl. 10 % MWST
Auswärtige Kinder EUR 120,00 inkl. 10 % MWST
Jedes weitere Einheimische Kind einer Familie EUR 75,00
Außerhalb des vereinbarten Betreuungsausmaßes (Halbtagesplatz) ist eine Nachmittagsbetreuung für Kinder nach vorheriger Absprache mit der Kindergartenleiterin bis zu einer Höchstzahl von 27 Kindern möglich. Der Beitrag für die Erhöhung des Betreuungsausmaßes beträgt für 1 bis 5 Tage EUR 10,00 inkl. 10 % MWST.

Verpflegungsbeitrag der Eltern: EUR 1,58 inkl. 10 % MWST pro Essen.

MÜLLGEBÜHREN/jährlich
Bereitstellungsgebühren:

a) im Abholbereich:
je 120 l Müllbehälter EUR 63,32
je 240 l Müllbehälter EUR 126,64
je 1100 l Müllbehälter EUR 580,55
60 l Müllsacksystem EUR 43,49

b) im Sonderbereich
je 120 l Müllbehälter EUR 43,49

Benützungsgebühren pro Entleerung: 
je 60 l Müllsack EUR 2,22
je 120 l Müllbehälter EUR 3,52
je 240 l Müllbehälter EUR 7,04
je 1100 l Müllbehälter EUR 32,25

BIOMÜLL
je 90 l Tonne Gebühr pro Entleerung EUR 3,90
je 120 l Tonne Gebühr pro Entleerung EUR € 4,38
je 240 l Tonne Gebühr pro Entleerung EUR 7,37


(alle Beträge inkl. 10 % Ust)

ORTS- UND NÄCHTIGUNGSTAXE
Ortstaxe EUR 0,70 pro Nächtigung
Nächtigungstaxe EUR 0,50 pro Nächtigung
Meldebücher (Gästeblattsammlung 100 Stück) pro Buch EUR 10,00

PAUSCHALIERTE ORTSTAXE/jährlich
Pauschalierte Ortstaxe bis 60 m² EUR 70,00
60-100 m² EUR 105,00
über 100 m² EUR 140,00 

SCHNEERÄUMUNG
für die Räumung von privaten Zufahrten
bis 50 Meter EUR 5,00 je Räumung
bis 100 Meter EUR 10,00 je Räumung
bis 150 Meter EUR 15,00 je Räumung
bis 200 Meter und mehr EUR 20,00 je Räumung

TIERKÖRPERENTSORGUNG
Kategorie 1 (SRM, tote Tiere gem. Kat 1) EUR 1,00 je kg
Kategorie 2 (Schlachtmüll mit Weichteilen u. toten Tieren gem. Kat. 2) EUR 0,89 je kg
Kategorie 3 (Knochen, Rind, Schwein, Därme Schwein gewaschen) EUR 0,80 je kg
(alle Beträge inkl. MWST)

VERGNÜGUNGSSTEUER
icon Vergnügungssteuerverordnung Anlage.pdf

WASSER
Wasseranschlussbeitrag je Bewertungseinheit EUR 1.800,00 inkl. MWST
Wasserbezugsgebühr je m3 EUR 1,30 inkl. MWST

ZENTRALAMT
Heiratsurkunde  EUR 9,30
Staatsbürgerschaftsnachweis  EUR 41,50
Strafregisterauszug (mit Adressangabe) EUR 16,40
Strafregisterauszug (ohne Adressangabe) EUR 30,70
Sterbeurkunde  EUR 9,30
Meldezettel (mit Adressangabe) EUR 2,10
Meldezettel (ohne Adressangabe) EUR 16,40
Fotokopie A 4 schwarz/weiß EUR 0,05

ZWEITWOHNSITZABGABE/pro Monat
Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² EUR 5,50
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m² EUR 11,50
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m² EUR 20,00
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² EUR 30,00
Die Höhe der Abgabe verringert sich um jeweils 10 v.H. der festgelegten Abgabenbeträge, wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung verfügt.