Tarifübersicht
EINSCHALTUNGSGEBÜHREN-ROSEGGER NACHRICHTEN |
| GRABGEBÜHREN für ein Einzelgrab (10 Jahre) EUR 72,67 für ein Familiengrab (10 Jahre) EUR 145,35 für eine Urnennische (10 Jahre) EUR 180,00 Friedhofsbenützungsgebühr für jedes Grab und jede Nische jährlich EUR 10,00 |
| GRUNDSTEUER Hebesatz für die Grundsteuer 500 v.H. |
| HUNDEABGABE Wachhund EUR 11,00 Hund der in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten wird EUR 11,00 alle übrigen Hunde EUR 12,00 |
| KANALANSCHLUSSBEITRAG Je Bewertungseinheit EUR 2.543,55 inkl. 10 % MWST KANALGEBÜHREN Kanalbereitstellungsgebühr/jährlich EUR 131,73 inkl. 10 % MWST, je Bewertungseinheit Kanalbenützungsgebühr EUR 1,55 inkl. 10 % MWST, je m3 Mindestabwasseranfall 40 m3 pro Bewertungseinheit |
KINDERGARTENELTERNBEITRAG/monatlich |
MÜLLGEBÜHREN/jährlich b) im Sonderbereich Benützungsgebühren pro Entleerung:
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ORTS- UND NÄCHTIGUNGSTAXE |
| PAUSCHALIERTE ORTSTAXE/jährlich Pauschalierte Ortstaxe bis 60 m² EUR 70,00 60-100 m² EUR 105,00 über 100 m² EUR 140,00 |
| SCHNEERÄUMUNG für die Räumung von privaten Zufahrten bis 50 Meter EUR 5,00 je Räumung bis 100 Meter EUR 10,00 je Räumung bis 150 Meter EUR 15,00 je Räumung bis 200 Meter und mehr EUR 20,00 je Räumung |
TIERKÖRPERENTSORGUNG |
VERGNÜGUNGSSTEUER |
| WASSER Wasseranschlussbeitrag je Bewertungseinheit EUR 1.800,00 inkl. MWST Wasserbezugsgebühr je m3 EUR 1,30 inkl. MWST |
| ZENTRALAMT Heiratsurkunde EUR 9,30 Staatsbürgerschaftsnachweis EUR 41,50 Strafregisterauszug (mit Adressangabe) EUR 16,40 Strafregisterauszug (ohne Adressangabe) EUR 30,70 Sterbeurkunde EUR 9,30 Meldezettel (mit Adressangabe) EUR 2,10 Meldezettel (ohne Adressangabe) EUR 16,40 Fotokopie A 4 schwarz/weiß EUR 0,05 |
| ZWEITWOHNSITZABGABE/pro Monat Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² EUR 5,50 Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m² EUR 11,50 Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m² EUR 20,00 Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² EUR 30,00 Die Höhe der Abgabe verringert sich um jeweils 10 v.H. der festgelegten Abgabenbeträge, wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung verfügt. |

Vergnügungssteuerverordnung Anlage.pdf